Wenn man die Entwicklungen der letzten Jahre im Antidiskriminierungsbereich sowohl international als auch in der Schweiz, in der Forschung und in der Zivilgesellschaft beobachtet, stellt man fest, dass strukturelle Aspekte von Diskriminierung mehr und mehr ins Blickfeld kommen. In der Fachwelt wird zunehmend von struktureller Diskriminierung gesprochen und es werden Ansätze gesucht, Diskriminierungs- und Ausschlussformen auf dieser Ebene zu begegnen – und nicht nur auf der Ebene der individuellen Handlungen.
Frauen bekommen weniger Lohn für die gleiche Arbeit, Migrant*innen und ältere Menschen haben Mühe, eine Wohnung oder eine Arbeitsstelle zu finden, Dunkelhäutige werden öfter aus der Menge herausgepickt und kontrolliert, Bildungsgänge sind stark nach Herkunft, Geschlecht und Schicht segregiert – das alles sind Beispiele von struktureller Diskriminierung, bei denen es aber schwierig bleibt, konkrete Fälle von individueller Diskriminierung nachzuweisen. Die Entscheidungstragenden (Arbeitgebende, Vermietende, Sicherheitskräfte, Lehrpersonen) meinen, dass sie ohne diskriminierende Absicht, d.h. fair, vorurteilsfrei und objektiv handeln; trotzdem bleiben Ungleichheiten, Privilegien und – auch intersektionale – Benachteiligungen hartnäckig bestehen.
Gleichzeitig wird in der breiten Öffentlichkeit kaum über strukturelle Diskriminierung gesprochen – eine grosse Mehrheit hat kein klares Verständnis davon, was mit dem Begriff gemeint ist. Der bestehende Diskurs über den Begriff ist sehr akademisch geprägt und kann oft nicht klar genug aufzuzeigen, weshalb eine Auseinandersetzung mit strukturellen Formen der Diskriminierung – z.B. historisch gewachsene, auf Privilegien oder Vorurteilen beruhende Formen von Ein- und Ausschluss, die nicht zwingend individuell beabsichtigt sein müssen; eine Absenz, tiefe Gewichtung oder fehlende Sensibilität gegenüber den Stimmen derjenigen, die von der strukturellen Diskriminierung betroffen sind – wichtig, notwendig und für Institutionen gewinnbringend ist.
Solche Formen von struktureller Diskriminierung kreieren blinde Flecken in den Abläufen, Prozessen und Angeboten von Institutionen und wirken sich negativ auf die Qualität der angebotenen Dienstleistungen aus – es besteht deshalb eigentlich ein grosses Eigeninteresse daran, strukturelle und institutionelle Formen der Diskriminierung abzubauen.
Ab 2021 plant NCBI Schweiz im Rahmen des Projekts «Vorwärts für Fairness» ein Angebot, das Institutionen, Verbände, Schulen und Betriebe im Umgang mit struktureller Diskriminierung unterstützen möchte.
Wenn eine Institution strukturelle Formen von Diskriminierung aufdecken und abbauen möchte, dann macht eine externe Prozessbegleitung Sinn, die dabei helfen kann, Strukturen genau, unvoreingenommen und ohne blinde Flecken, aber auch ohne Wertung, zu betrachten.
Eine solche Prozessbegleitung umfasst in der Regel die folgenden Schritte:
Die Auseinandersetzung mit struktureller Diskriminierung provoziert Widerstand. Ausschlüsse – auch unbeabsichtigte – zu beheben, kann Privilegien in Frage stellen und entsprechend Ängste wecken. Damit sich Institutionen für eine solche Prozessbegleitung anmelden braucht es:
Alle drei Punkte werden im Angebot, das aktuell konzipiert und für das Finanzierung sichergestellt wird, gross geschrieben.
Mehr Informationen zum Angebot…
In Form einer grossen Konferenz soll der Diskurs über strukturelle Diskriminierung und der Wissenstransfer voraussichtlich im Herbst 2021 befruchtet werden. Ziel ist es wenn möglich, eine zweisprachige und felderübergreifende Tagung mit 150-200 Teilnehmenden zu organisieren, an der Wissen über strukturelle Diskriminierung praxisnah und inspirierend vermittelt werden kann. Diese Tagung wird von einem breiten Netzwerk von Partnerorganisationen zusammen mit NCBI geplant, organisiert und beworben.
Aktuell ist NCBI auf der Suche nach Institutionen – Schulen, Heime, Verbände, Betriebe, Abteilungen von kommunalen oder kantonalen Ämtern, Parteien, etc. – die ihre Zugänglichkeit verbessern und ihre Strukturen inklusiver gestalten möchten und die sich deshalb dafür interessieren, mehr über das oben beschriebene Angebot und die Möglichkeiten seiner Umsetzung zu erfahren.
NCBI freut sich auf unverbindliche Kontaktaufnahmen – auch für erste Abklärungen oder Fragen zum Projekt!
Kontakt: Andi Geu, 031 311 55 09/076 416 16 22, andi.geu@ncbi.ch
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