Allgemeine Geschäftsbedingungen NCBI Schweiz (AGB)

Die AGB können auch hier als PDF heruntergeladen werden.

NCBI Schweiz ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein mit Hauptsitz in Winterthur, der verschiedene Dienstleistungen in den Bereichen konstruktive Konfliktlösung, Abbau von Vorurteilen und Integrationskompetenz anbietet. NCBI bietet Kurse für Kundschaft (Schulen, Behörden, Organisationen, Firmen usw.) an, in welchen die Kursleitung von NCBI ein Programm für eine Gruppe durchführt. In der Regel macht NCBI eine schriftliche Offerte inkl. Budget, die von der Kundschaft per Email bestätigt wird. Dies gilt als Vertrag.

Mit der Inanspruchnahme einer Dienstleistung von NCBI akzeptiert der:die Kunde:in die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von NCBI Schweiz:

  1. VERTRAULICHKEIT. NCBI untersteht grundsätzlich der Schweigepflicht und sämtliche Informationen basierend auf der Kommunikation zwischen NCBI und dem:r Kunde:in werden vertraulich behandelt. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die unabhängig vom Handeln von NCBI der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind. Falls NCBI von Behörden verpflichtet wird, solche Informationen weiterzugeben, darf NCBI, seine Vertretung oder Angestellten solche Informationen ohne Haftung unter dieser Vereinbarung liefern.
    Die Kundschaft anerkennt ausdrücklich, dass seine eingereichten Daten (Name, Adresse, Kontakt, etc.) für interne Zwecke gespeichert und verwendet werden dürfen. NCBI gibt diese Daten nicht für kommerzielle Zwecke weiter. Es gilt die Datenschutzerklärung.
  1. ANMELDUNG. Der Kursvertrag zwischen NCBI und dem:r Kunde:in kommt mit der Entgegennahme der schriftlichen oder elektronischen Kursanmeldung zustande. Anmeldungen sind verbindlich; sie werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anzahl der Teilnehmenden ist beschränkt; die definitive Teilnahmebestätigung erhält der:ie Kunde:in mit der Rechnung zugestellt.
  1. ABMELDUNG. Abmeldungen seitens der Teilnehmenden haben schriftlich zu erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels resp. des Email-Versands. Bei einer Kursabmeldung einen Monat vor Kursbeginn oder später wird die Hälfte des bezahlten Betrages verrechnet. Bei einer kurzfristigen Abmeldung weniger als 2 Tage (48 Stunden) vor Kursbeginn können bis zu 100% der Kosten in Rechnung gestellt werden.
  1. ÄNDERUNGEN IM KURSPROGRAMM. Im Interesse einer optimalen Veranstaltungsplanung behält sich NCBI vor, Programmänderungen gegenüber der Ausschreibung vorzunehmen. Den Kursleitenden ist es vorbehalten, auch während des Angebots Programmänderungen vorzunehmen, sofern sie diese basierend auf den Themen und Bedürfnissen der Teilnehmenden für sinnvoll und notwendig erachten. Programmänderungen begründen keinen Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Kursgelder bzw. Nichtzahlung geforderter Kursgelder.
  1. NICHTDURCHFÜHRUNG EINES ANGEBOTS. Melden sich für ein Angebot zu wenig Teilnehmende an oder liegen andere Umstände vor, die eine Durchführung verhindern (z.B. höhere Gewalt, kurzfristiger krankheits- oder unfallbedingter Ausfall der Kursleitung), kann NCBI auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten und die Durchführung des Fachkurses vertagen oder absagen. Bereits geleistete Zahlungen sind auch für ein allfälliges Ersatzdatum gültig; ist für den:ie Kunde:in die Teilnahme an diesen Ersatzdaten nicht möglich, werden ihm:r die bereits einbezahlten Beträge nach sein:ihrer schriftlichen Abmeldung vollumfänglich zurückerstattet.
  1. ANNULLATIONSBEDINGUNGEN. Wird eine Dienstleistung von NCBI als Auftragnehmerin vereinbart und einseitig von der Kundschaft abgesagt, fallen die folgenden Annullationsbedingungen an, sofern zwischen den Vertragspartner:innen nichts anders schriftlich vereinbart wurde. Bei einer Annullation
  • 4 Wochen vor Kursbeginn: keine Kosten, ausser für bereits erfüllte Leistungen;
  • 2 bis 4 Wochen vor Kursbeginn: 25% der vereinbarten Kosten; 
  • weniger als 2 Wochen aber mehr als 3 Tage vor Kursbeginn: 50% der vereinbarten Kosten;
  • weniger als 3 Tage vor Kursbeginn: 100% der vereinbarten Kosten.
  1. BEZAHLUNG. Nach Anmeldung für einen Kurs erhält der:ie Teilnehmer:in weiterführende Informationen zum Angebot sowie eine Rechnung für die anstehenden Kursgebühren zugeschickt. Der:ie Kunde:in verpflichtet sich, die Kursgebühren innerhalb von 30 Tagen, aber sicherlich noch vor Beginn des Fachkurses zu begleichen.
    Falls es sich um einen Kurs für eine Institution handelt, werden die vereinbarten Leistungen nach der Kursdurchführung in Rechnung gestellt. Falls sich die Leistungen über einen längeren Zeitraum erstrecken, kann NCBI dem:r Kunden:in Zwischenrechnungen zustellen. Sofern auf der Rechnung nichts anders vermerkt ist, gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen.
    Im Preis inbegriffen sind die fachkundige Leitung des Anlasses, die Kursunterlagen und weitere in der Ausschreibung resp. der Offerte genannte Leistungen. Hin- und Rückreise an den Kursort gehen zu Lasten der:s Kunden:in. Dies gilt auch für Kosten für Verpflegung und Unterkunft, sofern dies in der Ausschreibung nicht explizit anders geregelt ist.
  1. ZAHLUNGSVERZUG. Kommt die Kundschaft der Zahlungspflicht innert der Zahlungsfrist nicht nach bzw. verzichtet er:sie auf einen begründeten Einwand, werden Gebühren wie folgt festgelegt:
    1. Bei der ersten Mahnung werden keine Gebühren erhoben.
    2. Ab der zweiten Mahnung können Mahngebühren in der Höhe von bis zu 5% zuzüglich Inkasso- und Betreibungskosten in Rechnung gestellt werden.
  1. BEGRENZUNG DER HAFTUNG. Der Abschluss einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung ist Sache der Kund:innen. NCBI übernimmt keine Haftung.
  1. URHEBERRECHTE. Das abgegebene Unterrichtsmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren sowie die Weiterverwendung für andere Weiterbildungsangebote ausserhalb des Bereichs von NCBI sind ohne schriftliche Genehmigung untersagt.
  1. GERICHTSORT. Der Gerichtsort ist Winterthur.

Winterthur, 24.06.2026

Aktualisierte Version vom 18.6.2026, verabschiedet vom Vorstand von NCBI am 24.6.2026

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