Brückenbauer:innen und Trauma (ZH, SH, AG, ZG, TG)

Zielgruppe: Geflüchtete mit psychischen und soziointegrativen Schwierigkeiten, die Symptome wie Schlafstörungen, Sozialer Rückzug, Aggressionen, Stimmungsschwankungen, Niedergeschlagenheit, Konzentrationsstörungen, Dekompensation, Angst/ Panik zeigen oder unter anderen psychischen Belastungen leiden.

Sprachen: Tigrinya, Arabisch, Dari/Farsi, Kurdisch, Somali, Tamilisch, Ukrainisch, Russisch, Türkisch, Deutsch, Englisch.

Klient:innenaufnahme: Die Anmeldung der Klient:innen erfolgt durch die fallführenden Stellen (Sozialdienste, IV, andere kommunale/regionale Stellen z.B. Arbeitsintegration) unter www.ncbi.ch/bbtrauma. Nach Erhalt einer vollständigen Anmeldung und einer Bedarfsabklärung teilt die Projektkoordination dem Fall eine:n geeignete:n Brückenbauer:in zu. Bei einem fallspezifischen Runden Tisch besprechen die fallführende Stelle, die:der Psychotherapeut:in, der:die Brückenbauer:in und der:die Klient:in die Ziele der Begleitung sowie die Aufgaben des:der Brückenbauer:in

Kostendeckung: Die Kosten für die Psychotherapie werden von den Krankenversicherungen getragen. Die Kosten für die Brückenbauer:innen* ergeben sich gemäss folgender Auflistung.

Kosten80.- Fallpauschale +Kostenbsp:10h, 4 Treffen ->1080.-
100.-/h Beratungskosten +20h, 10 Treffen ->2080.-
20.-/Treffen Reisekosten +40h, 20 Treffen ->4080.-
ab 1h Reisezeit wird pro Treffen 1/4 der Reisezeit berechnet (Bsp. 1h -> 25.-)

*Im Kt. SG, SZ und für Pilotfälle im Kt. AG i.d.R. durch den Kanton/den Bund getragen. In den anderen Kantonen werden die Kosten für die Brückenbauer:innen meistens durch die Sozialhilfe, aber auch durch KESB, Schulen oder andere Stellen finanziert.