Das Flüchtlingsparlament Schweiz, family-help und weitere Organisationen aus dem Bereich Asyl- und Kinderrechte haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Thema «Kinder und Jugendliche in der Nothilfe» verfasst. Sie richtet sich an die SODK und die KKJPD und fordert, die Kinderrechte in den Empfehlungen zur Nothilfe explizit zu verankern.
Diese Seite fasst die zentralen Punkte zusammen. Die vollständige Stellungnahme mit allen Textvorschlägen, Fallbeispielen und Anhängen steht am Ende der Seite als PDF zum Download bereit – auf Deutsch und Französisch.
Hearing über die Behebung von Kinderrechtsverletzungen in der Nothilfe
Die Stellungnahme ist Ausgangspunkt für ein öffentliches Hearing. Eine Einladung von NCBI, dem Flüchtlingsparlament Schweiz sowie Kindeswohl- und Asylorganisationen.
Mittwoch, 28. Oktober 2026, 16.30 – 18.30 Uhr
Zur VeranstaltungDie Stellungnahme im Überblick
- Verfasst von: Flüchtlingsparlament Schweiz, family-help und Organisationen im Bereich Asyl- und Kinderrechte
- Zuhanden von: SODK und KKJPD
- Datum: 19. Juni 2026, Liste der unterstützenden Organisationen Stand 1. Juli 2026
Die SODK-Arbeitsgruppe trifft sich im Juni und im September 2026, um die SODK-Empfehlungen zur Nothilfe von 2012 zu ergänzen. Grundlage dafür sind die Berichte der Eidgenössischen Migrationskommission EKM, vorbereitet vom Marie Meierhofer Institut und von der Universität Neuchâtel.
Die zivilgesellschaftlichen Organisationen haben ihre Forderungen entlang dieser Arbeiten formuliert und mit konkreten Beispielen aus der Praxis veranschaulicht.
Die Empfehlungen der SODK zur Nothilfe von 2012 sollen ergänzt werden, indem die Berücksichtigung der Kinderrechte explizit erwähnt wird. Das folgende bereits publizierte Statement der SODK soll in die Empfehlungen eingefügt werden:
«Nothilfe im Asylbereich basiert auf effektiver, aber humaner Politik. Die SODK unterstützt die Behörden bei der Umsetzung einer effektiven, aber humanen Rückschaffungspolitik. Sie setzt sich für die Aufrechterhaltung der Nothilfe zur Sicherung eines menschenwürdigen Daseins ein. Die SODK fördert Bestrebungen, damit ausreisepflichtige Personen gestärkt durch Perspektiven und Kompetenzen in ihren Heimatstaat zurückkehren.»
Quelle: «Migration: Zuwanderung und Asyl» – Sechs sozialpolitische Leitlinien der SODK im Bereich MigrationKinder sollen nicht in Kollektivunterkünften aufwachsen
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sollen nicht in Kollektivunterkünften aufwachsen. Zu oft sind die Bedingungen nicht kindgerecht: fünf Personen in einem Zimmer, keine Privatsphäre, fremde Männer teilen die Dusche, Polizeieinsätze auch in der Nacht, miterlebte Ausschaffungen und Suizidversuche, schlechte Luftqualität. Zur Unterbringung von Kindern und Familien gehören sichere, hygienische und kindgerechte Räume sowie Zugang zu Spiel- und Lernmöglichkeiten.
Klare Bedingungen, wenn Kinder dennoch in Kollektivunterkünften leben
Der Aufenthalt soll auf weniger als ein Jahr begrenzt sein, die Unterkunft nicht abgelegen und mit guten ÖV-Verbindungen erreichbar. Es braucht sozialpädagogische Fachpersonen, die für das Kindeswohl mandatiert sind und im Alltag Kontakt mit den Familien haben. Schutz vor miterlebter Gewalt, Frühförderung, Freizeitaktivitäten, Ausbildung und Vernetzung mit Fachstellen gehören zu den Betreuungsaufgaben. Das Engagement von Freiwilligen genügt nicht.
Bedürfnisse und Rechte der Kinder haben Vorrang
Wie es die von der Schweiz unterzeichnete Kinderrechtskonvention vorsieht, sollen Kinder in der Nothilfe so viel Normalität wie möglich erleben und Zugang zur Regelstruktur haben: Regelschule inklusive Mittagshort, Ferienlager, Kita, Sportclub. Familien sollen unterstützt und begleitet werden, etwa durch Familienbegleitung oder Mütter- und Väterberatung. Unabhängig vom Aufenthaltsstatus brauchen Kinder Zugang zu Bildung, Freizeitangeboten und sozialer Teilhabe.
Schutz vor miterlebter Gewalt
Alle Akteur:innen müssen dafür sensibilisiert werden, wie Strukturen gefährden und was es bedeutet, wenn Kinder Gewalt oder bedrohliche Situationen beobachten und miterleben. In Kollektivunterkünften erleben Kinder Ausschaffungen und Verhaftungen mit und leben auf engem Raum mit psychisch belasteten Personen. Diesen Risikofaktoren müssen Schutzfaktoren entgegengesetzt werden – mit flächendeckenden, niederschwelligen, kultursensiblen und altersgerechten Angeboten zur psychosozialen Unterstützung.
Kinderschutz und Unterstützung für Familien auch in der Nothilfe
Angebote des Kinderschutzes und Massnahmen für Familien sollen auch in der Nothilfe Zugang haben – mit spezieller Weiterbildung und Supervision, um mit den Bedingungen vor Ort umgehen zu können. Neben schwierigen Lebensumständen und kulturellen Unterschieden sind viele Eltern psychisch stark belastet. Die Bedingungen in der Nothilfe erschweren die Elternschaft und erfordern strukturelle Verbesserungen wie auch gezielte Unterstützungsangebote.
Besonderer Schutz für Schwangere und Neugeborene
Schwangere Frauen, Wöchnerinnen und Neugeborene gelten als besonders schutzbedürftig. Unterbringung und Betreuung müssen ihrem erhöhten Bedarf an Sicherheit, Privatsphäre, Hygiene, Ruhe und gesundheitlicher Versorgung Rechnung tragen. Mütter mit Neugeborenen sollen grundsätzlich in einer separaten Unterkunftseinheit wohnen, mit unmittelbarem Zugang zu Toilette und Dusche sowie den nötigen Voraussetzungen für Pflege, Stillen und Erholung. Soweit möglich ist eine Wohnung vorzusehen.
Perspektiven für Jugendliche nach der obligatorischen Schulzeit
Jugendliche müssen Zugang zu weiterführenden Schulen, zu einer Tagesstruktur und zu einer Perspektive erhalten. Nach der obligatorischen Schulzeit ermöglicht der Kanton ihnen, sich weiterzubilden und eine Perspektive zu erarbeiten. Für das psychische Wohlbefinden und die Entwicklung junger Menschen ist es entscheidend, dass sie sich – wie alle Gleichaltrigen – eingebunden fühlen und weiter lernen können.
Die Stellungnahme schlägt für einzelne Ziffern der SODK-Empfehlungen konkrete Textergänzungen vor. Eine Auswahl:
4.1Kindeswohl als vorrangiger Gesichtspunkt
Für Minderjährige ist das Notwendige für ihre gesunde gesundheitliche, schulische, psychische und soziale Entwicklung im Sinne der Kinderrechtskonvention vorrangig zu berücksichtigen – entsprechend Art. 3.1 der UN-Kinderrechtskonvention.
4.2Entwicklungsbezogene Bedürfnisse anerkennen
Kinder und Jugendliche haben andere Bedürfnisse als Erwachsene: Schutz vor sexualisierter, körperlicher und psychischer Gewalt, Privatsphäre, Bildung, soziale Vernetzung, eine sichere Umgebung und altersgerechte Förderung. Sie können nicht selbst über eine Rückkehr entscheiden – ihre Rechte einzuschränken, um die Eltern zur Rückkehr zu motivieren, verletzt die Kinderrechte.
4.3.2Unterbringung ohne Schulwechsel
Familien mit schulpflichtigen Kindern sind möglichst so unterzubringen, dass in der Regel kein Schulwechsel nötig wird. Zudem sind der Bedarf an entwicklungsbedingter Privatsphäre und Tageslicht sowie der Schutz vor alleinstehenden Männern zu berücksichtigen.
5.2.1Zugang zur integrativen Regelschule
Alle Kinder und Jugendlichen in der Nothilfe sollen die integrative Regelschule besuchen, sofern sie nicht eine Sonder- oder heilpädagogische Schule besuchen. Eine getrennte Schule ohne Kontakt zur Wohnbevölkerung ist aus entwicklungspsychologischer Sicht zu vermeiden.
6Sanktionen dürfen Kinder nicht treffen
Bei Kooperationsanreizen und Sanktionsmöglichkeiten ist zu beachten, dass Sanktionen gegenüber den Eltern keine negativen Auswirkungen auf Minderjährige haben dürfen.
Die Kantone setzen die Nothilfe sehr unterschiedlich um. Umso wichtiger ist ein gemeinsames Verständnis davon, was Kinderschutz in diesem Bereich bedeutet.
Besondere Schutzbedürftigkeit
Geflüchtete Kinder gelten als besonders schutzbedürftig – unabhängig davon, ob sie begleitet oder unbegleitet sind. Alle Akteur:innen haben deshalb die Verpflichtung, ihren Schutz zu gewährleisten.
Niederschwellige Beschwerdewege
Es braucht niederschwellige Beschwerdewege für alle Bewohnenden. Die Meldestelle und ihr Auftrag sollten allen bekannt und möglichst unabhängig von der Betreuung geführt sein.
Recht auf Partizipation
Kinder und Jugendliche sollen aktiv in Entscheidungen einbezogen werden, die ihr Leben betreffen – etwa bei der Gestaltung von Unterkünften oder Freizeitangeboten. Ihre Stimmen müssen gehört und ernst genommen werden.
Zuständigkeit der KESB
Bei einer Gefährdung des Kindeswohls durch die Erziehungsberechtigten kommt die KESB gemäss den allgemeinen Zuständigkeiten ins Spiel. Eine Zuständigkeit für Beeinträchtigungen infolge des Miterlebens von Gewalt wird von KOKES und KESB dagegen eher verneint – hier besteht eine Lücke.
Empfehlung: kantonale Kinderschutzgruppen
Die Organisationen empfehlen die Einführung kantonaler Kinderschutzgruppen im Nothilfebereich. Diese sollten interdisziplinär zusammengesetzt sein und unter Einbezug von Fachpersonen Good Practices für den Umgang mit Kindeswohlgefährdungen erarbeiten. Ergänzend könnten regelmässige Hearings mit Fachpersonen aus den Bereichen Kinderschutz, Asyl, Gesundheit und Bildung durchgeführt werden.
Zentral ist dabei, dass Kindesschutz breiter verstanden wird als nur in der derzeit verstandenen Zuständigkeit der KESB.
Anhang 1 der Stellungnahme dokumentiert Kinderrechtsverletzungen in der Nothilfe. Zusammengestellt von Thirza Schneider, AG Nothilfe (Kanton Bern).
Neugeborene in Kollektivunterkünften
Eine sechsköpfige Familie lebt in einem einzigen Zimmer einer Kollektivunterkunft. Mit der Geburt eines weiteren Kindes bleibt sie im selben Raum untergebracht. Für rund 30 Personen steht eine Dusche zur Verfügung, die sanitären Anlagen sind regelmässig verschmutzt. Leistungen für die Babyausstattung werden teilweise erst kurz vor oder nach der Geburt ausbezahlt.
Fehlende Registrierung von Neugeborenen
Einzelne Familien erhalten keine ausreichende Unterstützung bei der Ausstellung von Geburtsurkunden für in der Schweiz geborene Kinder. Besonders bei Überstellungen im Dublin-Verfahren verlassen Kinder die Schweiz teils ohne gesicherte zivilrechtliche Registrierung – mit erhöhtem Risiko von Staatenlosigkeit.
Kein Zugang zu Bildung nach der Schulzeit
Kosten für Brückenangebote, Vorlehren oder berufsvorbereitende Programme werden oft nicht übernommen. Jugendliche werden dadurch trotz guter schulischer Leistungen von Ausbildungsmöglichkeiten ausgeschlossen. Da solche Angebote vielerorts bis 25 Jahre offenstehen, sollte der Zugang auch für junge Erwachsene gesichert sein.
Ungeeignete Unterbringung bei Behinderung
Ein Kind mit frühkindlichem Autismus verbrachte rund fünf Jahre in einem Rückkehrzentrum. Fachpersonen wiesen wiederholt auf die Belastung durch Lärm, Unruhe und fehlende Rückzugsmöglichkeiten hin. Die Unterbringung wurde dennoch fortgesetzt.
Jahrelanges Aufwachsen in Zentren
Eine Familie lebte zwölf Jahre in verschiedenen Asylunterkünften. Die Kinder wurden in der Schweiz geboren und kannten während ihrer gesamten Kindheit keine andere Wohnsituation. Kinder dürfen nicht dauerhaft unter Bedingungen aufwachsen, die für kurzfristige Aufenthalte vorgesehen sind.
Und die Erwachsenen in der Nothilfe?
Auch für alleinstehende Erwachsene ist die Nothilfe je nach Kanton sehr unterschiedlich. In einzelnen Kantonen wohnen fast alle in Wohnungen, in anderen leben Menschen isoliert, unter massivem psychischem Druck und ohne therapeutische Unterstützung, Mobilität, Beschäftigung oder Spracherwerb. Die Bedingungen sollen menschenwürdig und nicht gesundheitsschädigend sein.
Die vollständige Fassung enthält alle Textvorschläge zu den Empfehlungen von 2012, die Anhänge sowie die Liste der unterstützenden Organisationen.
Die Forderungen werden am Hearing vom 28. Oktober 2026 mit Fachpersonen und Betroffenen diskutiert.


