Tagungssprache: Deutsch
220 CHF
Reduktion möglich
Seit 2019 wird die Integrationsagenda Schweiz von den Kantonen umgesetzt, um Bildung, Berufseinstieg und Integration von Geflüchteten zu unterstützen. Eine von der Trägerschaft dieser Tagung in Auftrag gegebene Studie der Universität Neuchâtel vergleicht die Umsetzung der Integrationsagenda in sieben Kantonen und zeigt erstmals auf, wie unterschiedlich die Kantone die Massnahmen zur Förderung des Berufseinstiegs und der Integration gestalten. Aus den Ergebnissen der Studie lassen sich Empfehlungen ableiten, wie der Zugang zu Bildungsmassnahmen für Geflüchtete vorbildlich gefördert werden kann! Im Rahmen einer Tagung, die sich an Behörden, Fachpersonen, Zivilgesellschaft und Geflüchtete richtet, sollen die Umsetzung der Integrationsagenda diskutiert und „good practices“ identifiziert werden.
Dass es von Vorteil ist, wenn Geflüchteten der Sprung in die Arbeitswelt gelingt und sie so ihren eigenen Lebenslauf bestreiten können, ist unbestritten: zum ersten lassen sich öffentliche Gelder bei der Sozialhilfe einsparen. Zum zweiten ergibt sich so auch ein beträchtliches Potential, um den vielerorts beklagten Fachkräftemangel zu beheben. Und zum dritten entspricht es natürlich auch dem Wunsch der Geflüchteten selber, eine positive Lebensperspektive zu entwickeln, sich und ihre Familien versorgen und in der Schweiz als Aufnahmeland einen Beitrag leisten zu können. Mit der Integrationsagenda werden die Bemühungen in diesem Bereich erweitert. Trotzdem liegt bei der Ausbildung und der Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt weiterhin ein grosses Potential brach. Es stellt sich die Frage, ob und wie die Ziele der Integrationsagenda für alle Geflüchteten – unabhängig von Alter, Geschlecht und Aufenthaltsstatus – wirksam erreicht werden können oder ob das durch bremsende Strukturen erschwert wird. Im Moment stehen dem breiten Zugang zu Bildung noch (zu) viele Hürden im Weg – die Integrationsagenda scheint noch mit angezogener Handbremse unterwegs zu sein.
Die Tagung richtet sich an die kantonale und kommunale Asyl- und Sozialpolitik und Verwaltung, betroffene Geflüchtete, an Personen aus dem Bildungsbereich oder aus IAS- und weiteren Arbeits-integrationsangeboten, an Vertreter:innen von NGO’s und Wissenschaft.
Die Tagung wird organisiert vom Verein NCBI Schweiz, der sich seit 30 Jahren für die Inklusion von Geflüchteten und Migrierten, für den Abbau von Vorurteilen und Diskriminierung sowie für Gewaltprävention und konstruktive Konfliktlösung einsetzt. 2021 hat NCBI das Flüchtlingsparlament Schweiz lanciert, das die Tagung mitträgt. Ausserdem besteht eine Kooperation mit dem Departement Soziale Arbeit der ZHAW.
Die Tagung findet auf dem Toni-Areal an der Pfingstweidstrasse 96 in Zürich statt. Das Toni-Areal ist sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto gut erreichbar:
Die Tagung dauert von 9.30 bis 16.45h. Der folgende Ablauf ist vorgesehen:
9.30h
Begrüssung
Moderation:
Mahtab Aziztaimeh, Flüchtlingsparlament
Andi Geu, NCBI
9.40h
Grussworte
Vertretung Flüchtlingsparlament: Amine Diare Conde
Vertretung Politik oder ZHAW
10.00h
Einführendes Referat:
Bildung für Geflüchtete und die Integrationsagenda Schweiz
Auslegeordnung: Was sind die Lücken beim Recht auf Bildung für Geflüchtete?
Bleibeperspektive; Bildung vor Arbeit? Kantone als Labor für good practices? Was ist „good“?
Prof. Dr. Dorothee Schaffner, FHNW
10.30h
Präsentation Mapping-Bericht
Empfehlungen aus dem Mapping: «good practice»-Beispiele aus verschiedenen Kantonen
Denise Efionayi-Mäder, Vizedirektorin SFM, Universität Neuchâtel
11.00h
Fragen an die Referentinnen
11.15h
Pause
11.40h
Partizipation: die Sicht des Bundes
Tindaro Ferraro, Leiter berufliche Integration SEM
12.00h
Stellungnahme Kantone
Nina Gilgen, Co-Präsidentin der Konferenz der Integrationsdelegierten (KID)
12.20h
Podium mit Geflüchteten
Shishai Haile, Meryem Gelem, Peter Mozolevskyi, Amine Diare Conde, Roksan Kasem
13.00h
Mittagspause
14.15h
Workshops
10 Workshops zur Auswahl
15.25h
Pause
15.45h
Praxisgespräch
Good Practices: Wie und was lernen wir voneinander?
Vertretung von Kantonen, Arbeitsintegration, fallführenden Stellen, etc.
16.30h
Schlusswort
Shishai Haile, Flüchtlingsparlament Schweiz
16.45h
Ende der Tagung
Die Gebühr für die Anmeldung an die Tagung beträgt SFr. 220.- Dieser Preis umfasst die Teilnahme an der Tagung, das Mittagessen, die Pausenverpflegung sowie die Kurunterlagen.
Für Personen in Ausbildung ist es möglich, die Tagung zu einem reduzierten Preis von SFr. 120.- zu besuchen. Für ein Kontingent von geflüchteten Personen ist es möglich, kostenlos an der Tagung teilzunehmen.
Die Workshops werden jeweils von 2-3 Fachpersonen aus dem jeweiligen Bereich gemeinsam mo-deriert. Nach kurzen Inputs stehen in den Workshops die Diskussion sowie der Austausch mit den Teilnehmenden zu relevanten Fragen und Thesen im Vordergrund.
Jede Person kann einen Workshop besuchen. Jeder Workshop setzt sich mit «good practices» und Spannungsfeldern in der Umsetzung der Integrationsagenda auseinander und kann Empfehlungen für den jeweiligen Bereich entwickeln.
Simon Egli, Fachbereich Bildung AOZ
Shishai Haile, Flüchtlingsparlament Schweiz
Die Sprache wird oft als wichtigster Bestandteil einer erfolgreichen Integration betrachtet. Und für eine gelungene Eingliederung ist es natürlich zentral und vonnöten, sich mit den Menschen um sich herum unterhalten zu können sowie Informationen aufnehmen, verarbeiten und verstehen zu können. Allerdings werden für viele Geflüchtete auch im Rahmen der Integrationsagenda Sprachkurse je nach Kanton oder Gemeinde nur bis zu einem Niveau gefördert, das von vielen Personalverantwortlichen in Betrieben als nicht ausreichend eingeschätzt wird. Zusätzlich erschweren lange Wartezeiten zwischen den Kursen und weitere Herausforderungen in den Kursen einen gelingenden Spracherwerb.
Wie wichtig ist der Spracherwerb für die Arbeitsintegration in Zeiten, in denen Übersetzungstools schnell zur Hand sind und immer besser werden? Bis zu welchem Sprachniveau sollen geflüchtete Personen gefördert werden, damit – auch die soziale – Integration gelingt? Was fördert die Arbeits-integration besser: Die schnelle Sammlung von Arbeitserfahrung mit minimalen Voraussetzungen (Reinigung, Hilfsarbeit) oder mehrjährige Sprach- und Berufsbildung auf dem Weg zur qualifizierten Arbeit? Über diese Fragen diskutieren Simon Egli von der AOZ, Shishai Haile vom Flüchtlingsparlament mit den Teilnehmenden des Workshops.
Denise Efionayi-Mäder, Universität Neuchâtel
Felix Birchler, Integrationsbeauftragter des Kantons Graubünden
Claudia Nef, Geschäftsführerin Trägerverein Integrationsprojekt St. Gallen (TISG)
In der föderalistischen Schweiz gibt es zahlreiche, sehr unterschiedliche Systeme, wie die Fallführung der den Kantonen zugeteilten Geflüchteten organisiert wird. Grob kann zwischen zentralisierten und dezentralisierten Modellen der Fallführung sowie Mischformen unterschieden werden. In den zentralisierten Modellen obliegt die Verantwortung möglichst lange dem Kanton resp. einer von ihm designierten Stelle; in den dezentralisierten Modellen werden die geflüchteten Personen möglichst schnell den Gemeinden zugeteilt, die für deren Betreuung und Unterstützung zuständig sind.
Lässt sich generell sagen, ob die Integration von Geflüchteten in einem zentralen oder einem de-zentralen Modell besser gelingt? Was sind Vor- und Nachteile dieser beiden Modelle sowie von Mischformen? Und wie lassen die Vorteile der unterschiedlichen Herangehensweisen stärken oder die Nachteile ausräumen? Im Workshop 2 diskutieren je eine Vertretung eines zentralen und eines dezentralen Modells mit der Hauptverfasserin des Mapping-Berichts, der sich diesen Fragen ausführlich gewidmet hat.
Sara Michalik, Psy4Asyl
Marianne Bohn, Co-Geschäftsleiterin und Jobcoach, Stiftung Futuri, Zürich
Stress, psychische Belastungen und Traumatisierung prägen den Alltag von vielen Geflüchteten in der Schweiz: der Stress kann von der Situation im Heimatland oder von Sorgen um Familienangehö-rige unterwegs herrühren oder mit der Unsicherheit in der Schweiz zusammenhängen. In vielen Fällen wird er noch verstärkt durch eigene Traumatisierungen aufgrund von Erfahrungen im Heimat-land oder auf der Flucht. Solche psychischen Belastungen haben auch einen Einfluss auf den Bil-dungserfolg sowie die Arbeitsintegration – Lernfähigkeit, Zuverlässigkeit oder Belastungsgrenzen können dadurch beeinträchtigt werden. Allerdings werden sie immer wieder durch Zuschreibungen wie «fehlende Motivation» oder «Faulheit» gedeutet, die dann zu Druck oder bestrafenden Massnahmen führen können.
Welche Unterstützung brauchen psychisch belastete Geflüchtete, um Sprachkurse oder Arbeitsintegrationsmassnahmen erfolgreich absolvieren zu können? Wie können psychische Blockaden richtig eruiert und behandelt werden? Welche Rahmenbedingungen sind vonnöten, um eine Stelle auch unter Stressoren behalten zu können? Welche wirksamen Angebote gibt es, welche fehlen?
Joy Kramer, Fachstelle Integration des Kantons Zürich
Nadja Fuchs, Leiterin AMIE F von SAH Zürich – Mütter in Erstausbildung
Inwiefern wirken sich Alter und Geschlecht auf den Zugang zu den Angeboten der Integrationsagen-da aus? Die Untersuchungen im Mapping-Bericht zur Umsetzung der Integrationsagenda legt nahe, dass bei der Frage, ob eine Massnahme finanziert wird, oft das Alter der gesuchstellenden Person als wichtiges Kriterium beigezogen – in vielen Kantonen ist es für Personen über 25 Jahren schwierig, eine (Erst-)Ausbildung absolvieren zu können, auch wenn noch viele Arbeits- und Lebensjahre vor der Person liegen. Zudem wird der Besuch von Massnahmen oft auch nur einer Person pro Familie ermöglicht, was mehrheitlich den Männern zugutekommt.
Wie und von wem also werden die Angebote der Integrationsagenda genutzt? Diese Frage hat sich der Kanton Zürich gestellt und sorgfältig ausgewertet. Joy Kramer von der Fachstelle Integration wird diesen Monitoring-Bericht präsentieren und mit Nadja Fuchs, Angebotsleiterin von AMIE F, darüber diskutieren, welche Rahmenbedingungen es braucht, damit die Angebote der Integrations-agenda insbesondere auch Müttern und Personen, die älter als 25-jährig sind, zugutekommen können.
Jürg Schneider, Aktionsgruppe Nothilfe/offenes Scherli/Niederscherli
Kurt Zubler, ehem. Integrationsdelegierter, Integres Schaffhausen
Wer einen negativen Asylentscheid erhält und nicht vorläufig aufgenommen wird, lebt als abgewiesene Person in der Schweiz und ist gehalten, das Land zu verlassen. Aber nicht alle Abgewiesenen reisen aus. Wer in der Schweiz verbleibt, lebt unter strengem Regime in der «Nothilfe» – in einigen Kantonen in so genannten Rückkehrzentren. Menschen in der Nothilfe dürfen nicht entlöhnt arbeiten; eine Erstausbildung dürfen sie nach der obligatorischen Schule in der Regel nicht absolvieren, andere Aus- oder Weiterbildungen werden je nach Kanton auch nicht ermöglicht. Ein Teil dieser Menschen kann aus verschiedenen Gründen nicht zwangsweise in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden; diese Menschen bleiben jahrelang unter Bedingungen in der Schweiz, die sich schädlich auf ihre Gesundheit auswirken. Das Menschenrecht auf Bildung ist für diese Personen ausgesetzt.
Wie kann das Recht auf Bildung allen Menschen, auch Abgewiesenen, zugutekommen? Welche Spielräume bietet die Integrationsförderung schon jetzt? Darüber diskutieren mit Jürg Schneider und Kurt Zubler eine Vertretung der Zivilgesellschaft und eine Vertretung mit langjähriger Erfahrung in der kantonalen und nationalen Integrationsförderung mit dem Publikum.
Stella Krepp und Clemens Tuor, Swissuniversities
Sabine Zurschmitten, Verband Schweizer Studierendenschaften VSS
Der Zugang zur Hochschulbildung in der Schweiz sowie die Anerkennung von Diplomen aus den Erstländern stellt seit Jahren eine Schwierigkeit für Geflüchtete und weitere Migrant:innen dar. Auch wenn die Verfahren für Anerkennung geregelt sind, erweisen sie sich in der Praxis oftmals als hochschwellig und sie sind mit erheblichen Kosten verbunden, die für Geflüchtete in der Regel nicht zu stemmen sind. Dazu könnte ein erleichterter Zugang zu Stipendien – nicht nur im Hoch-schulkontext, auch für Berufslehren – Entlastung schaffen. Weiter hinzu kommen Fragestellungen zum Spracherwerb, der für ein Studium oder die Berufsausübung in der Schweiz nötig sind sowie zum Zugang zu Informationen. Gleichzeitig liegt so ein grosses Potential brach, das besonders in denjenigen Branchen, die unter einem Arbeitskräftemangel leiden, eigentlich dringend benötigt würde.
Wie kann Geflüchteten ein Studium an einer Hochschule ermöglicht werden? Dazu arbeitet das Projekt «Perspektiven Studium» des Verbands der Schweizer Studierendenschaften VSS schon mehrere Jahre. Es informiert Geflüchtete und ermöglicht Zugangsprojekte und offene Hörsäle an zahlreichen (Fach-)Hochschulen. Zusammen mit Stella Krepp und Clemens Tuor von Swissuniversities diskutiert Sabine Zurschmitten über die Herausforderungen, die sich beim Zugang zu Hochschulen, zu Stipendien und bei der Diplomanerkennung stellen.
Raphael Strauss, Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH
Tobias Fritschi, Leiter des Instituts Soziale Sicherheit und Sozialpolitik, Berner Fach-hochschule BFH (angefragt)
Person aus einer fallführenden Stelle (angefragt, noch offen)
Welches Potential bringen Geflüchtete mit sich? Wie wird erfasst, über welche Kompetenzen, Ent-wicklungsmöglichkeiten und Erfahrungen sie verfügen? Und in welche Richtung möchten sie sich hier in der Schweiz beruflich entwickeln? Diese Fragen stellen sich im Rahmen der Potentialabklärungen, die zum Assessment im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz gehören.
In der Praxis stehen die Wünsche der Geflüchteten oft den Vorstellungen und Möglichkeiten der fallführenden Stellen gegenüber. Der zunehmende Spardruck in der Sozialhilfe kann dazu führen, dass die Möglichkeit einer raschen Ablösung aus der Sozialhilfe einer länger dauernden Aus- oder Weiterbildung vorgezogen wird. Geflüchtete berichten, dass aus ihrer Sicht ihre Perspektiven und Wünsche zu wenig berücksichtigt würden; sie fühlen sich in diejenigen Berufsrichtungen gedrängt, in denen eine Anstellung am schnellsten möglich scheint. Ausserdem wird in der Praxis oft dem Grundsatz «Arbeit vor Bildung» gefolgt. Um eine möglichst nachhaltige Ablösungspolitik zu verfol-gen ist es jedoch zentral, dass sich Geflüchtete weiter qualifizieren und beruflich entwickeln können.
Im Workshop sollen die Herausforderungen und Grenzen der Partizipation bei der Potenzialabklärung thematisiert werden: Wie können das Potential und die Wünsche der Geflüchteten im Rahmen der Potentialabklärung besser berücksichtigt werden? Wie kann mit (noch) nicht realistischen Berufswünschen konstruktiv umgegangen werden? Welche Investitionen in die Ausbildung von Ge-flüchteten lohnen sich langfristig, weil anschliessend eine bessere Arbeitsperspektive besteht? Und welche Sachzwänge müssen dabei berücksichtigt werden?
Prof. Dr. Eva Mey, Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften ZHAW, Soziale Arbeit
Mahtab Aziztaemeh, Flüchtlingsparlament Schweiz
Die Integrationsagenda Schweiz will Spracherwerb, Arbeitsintegration und soziale Integration von Geflüchteten unterstützen. Die Massnahmen, die dazu in den Kantonen umgesetzt werden, orientieren sich aber primär am Spracherwerb und der Arbeitsintegration – die soziale Integration ist weniger prioritär finanziert und scheint hinterherzuhinken. Was genau die soziale Integration aus-macht und wie sie sich messen und fördern lässt, ist auch weniger klar. Das SEM hat deshalb ein Team von der ZHAW unter der Leitung von Prof. Dr. Peter Streckeisen mit einem Monitoring beauf-tragt, das bessere Grundlagen zur Förderung auch der sozialen Integration liefern soll.
Die stellvertretende Projektleiterin dieses Teams, Prof. Dr. Eva Mey, diskutiert in diesem Workshop mit Mahtab Aziztaemeh vom Flüchtlingsparlament und den Teilnehmenden über die folgenden Fragen: Was genau ist soziale Integration? Wie lässt sie sich feststellen, wie messen, wie fördern? Wel-che konkreten Massnahmen und Instrumente («good practices») sollen das SEM und die Kantone zur Verfügung stellen, um die soziale Integration angemessen zu fördern?
Adrian Gerber, Generalsekretariat EJPD, Beauftragter Arbeitsintegration Schutzstatus S
Mariana Tabarkevych, Migration & Integration Kanton Aargau
Die Integrationsagenda wurde 2019 in Kraft gesetzt. Als 2022 viele Geflüchtete aus der Ukraine in die Schweiz kamen und der Schutzstatus S aktiviert wurde, standen bereits etablierte Strukturen und Angebote bereit. Das Gesetz sieht für Personen mit Schutzstatus aber zunächst keine Integrationspauschale vor. Der Bund hat daher rasch den Kantonen Beiträge von SFr. 3’000.- pro Person und Jahr ausgerichtet (so genanntes Programm S), die nach den gleichen Grundsätzen berechnet ist wie die Integrationspauschale von SFr. 18’000.- für andere Geflüchtete. Trotzdem war der Zugang von Ukrainer:innen zu den Angeboten der Integrationsagenda nicht überall gleich gut sichergestellt. Bis 2023 waren die Erwartungen und Vorstellungen zur Integration von Schutzbedürftigen nicht klar, da der Status S als vorübergehend konzipiert ist. Der Bund hat den Kantonen zwar empfohlen, die Integrationsagenda umzusetzen, aber nicht alle haben das von Beginn weg gemacht. Ende letzten Jahres hat der Bundesrat dann entschieden, eine Erwerbsquote von 40% anzustreben. Seither ist klar, dass die Kantone das Förderprogramm der Integrationsagenda umsetzen müssen, wenn sie von Bundesgeldern profitieren wollen.
Im Workshop 9 werden deshalb die Fragen zum Zugang zu diesen Angeboten für Ukrainer:innen diskutiert: Welche Massnahmen der Integrationsagenda sind für Ukrainer:innen gut zugänglich – und wo stellen sich Herausforderungen?
Bettina Looser, Eidgenössische Migrationskommission EKM
Nora Trenkel, «Bildung für alle – jetzt!»
Grundsätzlich gilt der Grundsatz, dass geflüchtete Kinder möglichst schnell die Regelklassen in den Kantonen, denen sie zugeteilt wurden, besuchen können. In vielen Kantonen wird dieser Grundsatz auch gut umgesetzt. Nichtsdestotrotz gibt es immer noch geflüchtete Kinder, die in den Zentren beschult werden – und dies oft mit Einschränkungen beim Stoff, der Qualität des Unterrichts und dem Lernerfolg. In den Bundesasylzentren wird dies in der Regel mit dem kurzen Aufenthalt sowie den noch fehlenden Kenntnissen einer Landessprache begründet – auch dafür kann und soll pragmatisch nach Lösungen gesucht werden. Besonders störend ist aber die Situation von Kindern aus abgewiesenen Familien. Ein von der Eidgenössischen Migrationskommission in Auftrag gegebener Bericht, der durch das Marie Meierhofer Institut für das Kind verfasst wurde, ist im Herbst 2024 veröffentlicht worden; er weist auf gravierende Einschränkungen bei der Gewährleistung der Kinderrechte von abgewiesenen Kindern – nicht nur, aber auch beim Zugang zu Bildung.
In diesem Workshop diskutieren die Leiterin des Sekretariats der EKM, Bettina Looser, sowie Nora Trenkel von der zivilgesellschaftlichen Initiative «Bildung für alle – jetzt?» mit den Teilnehmenden des Workshops über die folgenden Fragen: Wie kann der Zugang zur Regelschule für alle geflüchteten Kinder sichergestellt werden? Wie kann die Einschulung von neu angekommenen geflüchteten Kindern möglichst schnell und wirksam erfolgen? Welche Rolle spielen die Kinderrechte, die von der Schweiz garantiert werden, bei der Umsetzung der Integrationsagenda?
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