Hofft auf ein baldiges Wiedersehen mit seiner Mutter: der 8-jährige Halim mit seinem Vater Abdul Matin Habibi aus Afghanistan.
Foto: Boris Müller für Tagesanzeiger
Vorläufig Aufgenommene dürfen ihre Familien früher in die Schweiz holen
Gemäss einem Urteil aus Strassburg muss die Schweiz die Frist für Familiennachzug verkürzen. Drei Jahre sind laut dem Gericht zu lange.
(Artikel von Charlotte Walser für Tagesanzeiger) Als Abdul Matin Habibi seine Tochter Moqadas zum letzten Mal sah, konnte sie noch nicht sprechen. Sie war ein Jahr alt. Heute ist Moqadas 5 – und kennt ihren Vater nur von Videoanrufen. «Sie weiss, dass ich ihr Vater bin», sagt Habibi. «Aber sie weiss nicht, was ein Vater ist.»
Habibi lebt mit seinem 8-jährigen Sohn Halim in einer Zweizimmerwohnung in Emmenbrücke LU. Die beiden teilen sich ein Zimmer. Das zweite hat Habibi an einen Landsmann vermietet, um Kosten zu sparen. Jeden Monat schickt er Geld an seine Frau Arzo, die mit den beiden jüngeren Kindern in Afghanistan lebt. Früher war sie Lehrerin, jetzt – unter den Taliban – arbeitet Arzo nicht mehr. Der 33-jährige Habibi arbeitet Vollzeit in der Küche einer Restaurantkette, sein Sohn Halim besucht die Schule.